Die Pläne der Deutschen Telekom, das Datenvolumen ab voraussichtlich 2016 zu begrenzen, stößt auch bei den Landesmedienanstalten auf Widerstand. Sie fordern von der Bundesregierung eine klare Vorgabe zur Sicherung der Netzneutralität und fürchten andernfalls, dass andere Inhalteanbieter benachteiligt werden.
In den neuen Verträgen ist das Datenvolumen für die Nutzer begrenzt. Überschreiten sie dies, wird entweder die Geschwindigkeit gedrosselt oder ein zusätzlicher Betrag fällig - ein Ansatz, der dem Telekommunikationsunternehmen den Spottnamen "Drosselkom" eingebracht hat. Ausgenommen sollen jedoch die eigenen Dienste bleiben, beispielsweise das IPTV-Angebot
Entertain.
Andere Angebote wie
Lovefilm von
Amazon, aber auch
Maxdome von
Pro Sieben Sat 1 könnten davon benachteiligt werden. Entsprechend scharf äußern sich die Medienanstalten, die für die Aufsicht der privaten TV- und Rundfunksender zuständig sind. "Die Ausnahmen verfolgen das Ziel, dass Endnutzer den priorisierten Dienst eher nutzen als einen, bei dem sie tarifliche Volumengrenzen überschreiten könnten (und deshalb mehr zahlen müssten)", schreiben sie in einer Mitteilung.
Zudem fürchten sie, dass dadurch der Druck auf einzelne Anbieter steigen könnte, sich von der Volumenbegrenzung frei zu kaufen. Und drittens sehen die Medienanstalten darin einen Eingriff in den Wettbewerb der Inhalteanbieter im Netz. Das Vorgehen der Telekom sei inakzeptabel, so
Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der
Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM).
"Netzbetreiber sollten kene Vereinbarungen mit Inhalteanbietern abschließen dürfen, nach denen deren Angebote aus einer Volumenbegrenzung ausgenommen werden", fordert er. Morgen findet in Berlin eine Expertenanhörung vor dem Wirtschaftsministerium statt.
Hans Hege, der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitaler Zugang des Gremiums
ZAK, wird dort
die Position der Medienanstalten vertreten.
pap