Gegenüber dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) hat der "Spiegel" den Eingang eines Schreibens von Schröders Anwalt Michael Nesselhauf bestätigt. Man werde jedoch keine Unterlassungserklärung abgeben, sagte eine Sprecherin des "Spiegel" der Wirtschaftszeitung.
„Der Kontext des Bildes suggeriert, dass Gerhard Schröder in kriminelle Machenschaften verwickelt ist. Der dazugehörige Artikel gibt das jedoch nicht wieder.“
Werner Jansen
Sollte Schröder versuchen, die Unterlassungserklärung vor Gericht durchzusetzen, hätte er damit nach Ansicht von Werner Jansen, Anwalt für Presserecht bei der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, jedoch gute Erfolgsaussichten: "Der Kontext des Bildes suggeriert, dass Gerhard Schröder in kriminelle Machenschaften verwickelt ist. Der dazugehörige Artikel gibt das jedoch nicht wieder", so die Einschätzung des Anwalts.
Diese Text-Bildschere sollte auch ein Gericht sehen, erwartet Jansen, der seit Jahren Künstler bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in den Medien vertritt. Bei einem Verbot der Presserechtskammer müsste der "Spiegel" der Unterlassung umgehend nachkommen und jede weitere Nutzung des Titelbildes stoppen.
Die an Fahnungsfotos erinnernden Bilder der drei ehemaligen Spitzenpolitiker illustrieren die Titelgeschichte über die sogenannte "Kasachstan-Connection": Nach Informationen des Nachrichtenmagazins haben sich eine Reihe ehemaliger Spitzenpolitiker über eine Wiener Anwaltskanzkei für die Interessen des kasachsichen Diktators Nursultan Nasarbajew eingesetzt, darunter auch Schröder, Köhler und Schily. Dabei sollen zum Teil hohe Geldsummen geflossen sein.
dh
Das Corpus Delicti: Der aktuelle "Spiegel" 25/2015