Das Kartellamt winkt auch die Übernahmen von OMS durch
Grünes Licht für Ströer: Der Außenwerber darf auch den Onlinevermarkter OMS übernehmen. Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen das Vorhaben. Damit festigt Ströer seine Position als führender Onlinevermarkter in Deutschland.
"Obwohl Ströer mit der Übernahme seine führende Position unter den inländischen Online-Vermarktern ausbaut, ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs infolge dieses Zusammenschlusses nicht zu erwarten", begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes die Entscheidung. "Den Werbekunden und den Nachfragern nach Vermittlungsleistungen stehen auch nach der Transaktion noch hinreichende Ausweichalternativen zur Verfügung, unter denen sich auch einige große, international tätige Anbieter befinden.
Zudem unterliege der Bereich der Online-Werbung derzeit "einem signifikanten Veränderungsprozess", in dem der vollautomatisierte Handel von Online-Werbeflächen zunehmend an Bedeutung gewinne. OMS nimmt im aktuellen Vermarkterranking der Agof mit mehr als 28 Millionen Unique Usern Platz sieben ein.
Erst im September hatten die Wettbewerbshüter die Übernahme von T-Online und des ehemaligen Telekom-Vermarkters Interactive Media durch Ströer freigegeben. Der Außenwerber ist durch die Übernahmen zum größten Onlinevermarkter in Deutschland aufgestiegen.
dh