Kritik an Facebook und seinem Chef Mark Zuckerberg kommt von den Verbraucherzentralen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat das soziale Netzwerk Facebook abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Facebook gegen geltendes Recht.
Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. "Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden", erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei
Facebook.
Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.
Bundesverband der Verbraucherzentralen über die neuen AGBs von Facebook
Die Verbraucherschützer werfen
Facebook außerdem vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. "
Facebook ist und bleibt kostenlos", heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. "Nutzerinnen und Nutzer zahlen zwar kein Geld für die Benutzung von
Facebook. Dafür nutzt
Facebook sämtliche Daten der Nutzer und verkauft diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen", erklärte der Verbraucherzentralen Bundesverband. Die Informationen über die Nutzer seien für
Facebook "bares Geld" wert.
Anlass der Abmahnung war auch die neue Datenschutzrichtlinie, die
Facebook zum 31. Januar eingeführt hatte. Datenschützer und Politiker hatten die neuen Regeln deutlich kritisiert.
dpa