"Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts kritisch sehen und weiterhin eine Berufung prüfen, haben wir unsere Blocking-Message leicht geändert, um dem Urteil zu entsprechen", erklärte ein Youtube-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Youtube und die Gema
streiten seit einigen Jahren um Lizenzzahlungen für die auf der Plattform gezeigten Musikstücke. Vor dem Münchner Richterspruch lautete der Text auf den Sperrtafeln noch: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden."
Diese Formulierung war von der Verwertungsgesellschaft angefochten worden - das Gericht hatte dem entsprochen. Der Text sei demzufolge eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema", wodurch letztere herabgewürdigt und angeschwärzt werde. Gema-Vorstandsvorsitzender
Harald Heker sagte damals: "Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich Youtube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können."
ire