Die staatlich festgelegte Lohnuntergrenze ist einer der Dauerbrenner in den sozialpolitischen Debatten der Bundesrepublik – und wird es bleiben. War die Diskussion in den vergangenen Jahren von der Forderung nach einem Mindestlohn bestimmt, rücken nun, nach knapp drei Wochen, in denen in Deutschland mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden müssen, die Folgen und Kollateralschäden des Gesetzes in den Vordergrund.
Zeitungen stehen vor einem "Kultursprung", wie es ein Branchenvertreter formuliert. Daran ändert auch die
Ausnahmeregelung, die Verlagen eine Art Übergangszeit im Bereich der Zustellung gewährt, nicht allzu viel. Danach müssen Tages- und Anzeigenzeitungen zunächst nur 75 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns zahlen, also 6,38 Euro. Ab 2016 werden 85 Prozent und 7,23 Euro fällig, 2017 gilt der 8,50-Euro-Stundenlohn. Für den
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) greift der Kompromiss zu kurz - spätestens in zwei Jahren stehe die Branche vor den gleichen Problemen. "Die Politik kann jetzt nicht den Aktendeckel zuklappen und einen Haken dahinter machen", sagt
Jörg Laskowski, im Verband Geschäftsführer für Verlagswirtschaft. Die Zeitungszustellung werde in schwach besiedelten Gegenden mit wenigen und weit voneinander entfernt wohnenden Abonnenten ein Zuschussgeschäft, "und das wird nicht lange durchzuhalten sein".
Mehr zum Thema
BDZV
Mindestlohn gefährdet Zeitungszustellung auf dem Land
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV warnt vor den Folgen eines gesetzlichen Mindestlohns für die deutsche Zeitungslandschaft. Kommt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, bestehe die Gefahr, dass der Vertrieb im ländlichen Raum für die Verlage zu teuer wird.
Ausschlaggebend für die düsteren Prognosen der Verlage und Hintergrund des angesprochenen Kultursprungs ist die mit dem Gesetz notwendig gewordene
Umstellung von Stück- auf Stundenlohn. Bis Ende 2014 bezahlten die Häuser ihre Zusteller nach der Zahl der verteilten Zeitungen: Je nach Gebiet gab es unterschiedliche Beträge, die in Städten mit hoher Abonnentendichte niedriger waren als auf dem Land mit weiter auseinanderliegenden Haushalten.
Politik im Fokus
Mit dem Thema Mindestlohn, den daraus resultierenden Konsequenzen und anderen medienpolitischen Herausforderungen beschäftigen sich die Referenten und Teilnehmer beim
HORIZONT Print-Gipfel am 21. April 2015 in Frankfurt. Außerdem diskutieren Geschäftsführer und Chefredakteure aus Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen mit Werbungtreibenden über neue Strategien und Konzepte, die der Gattung zu einer seit langem geforderten Renaissance verhelfen sollen.
Bei der
Funke Mediengruppe betreut
Frank Jansen das "Projekt Mindestlohn". Er muss nicht nur die neue Abrechnungslogik etablieren, sondern auch vernünftig wirtschaften. Momentan ein Dilemma: "Wir haben hier Bereiche, die unter Mindestlohnbedingungen völlig unwirtschaftlich sind, gleichzeitig wollen wir alles dafür tun, dass unsere Leser pünktlich um 6 Uhr ihre Zeitung bekommen." Letzteres werde, gerade im Osten Deutschlands mit seinen vielen kleinen Gemeinden, im Umland allerdings immer schwieriger. Und Funke ist kein Einzelfall: Insgesamt, so geht aus einer internen Folgenabschätzung des BDZV hervor, können 2 Millionen Haushalte wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll beliefert werden – rund 13 Prozent der gesamten Aboauflage.
„Wir haben hier Bereiche, die unter Mindestlohnbedingungen völlig unwirtschaftlich sind.“
Frank Jansen
Während der Verband weiterhin um eine Ausnahmeregelung kämpft und sich auf entsprechende Angebote aus den Fraktionen der Regierungskoalition beruft, arbeiten die Häuser unter Hochdruck an der praktischen Umsetzung des neuen Regelwerks, das in Form einer Durchführungsverordnung seit Anfang Januar vorliegt. Erste Konsequenzen, so ist aus der Branche zu hören, werden im Februar folgen, wenn die Zusteller ihre Januar-Abrechnung bekommen haben. Der Zoll, der die Einhaltung von 8,50 Euro Mindestlohn überwacht, hat in manchen Häusern schon geklingelt, erzählt ein Verlagsmann.
kl
Mehr zum Thema
Den kompletten Artikel und einen Kommentar zum Thema lesen HORIZONT-Abonnenten in der aktuellen Wochenzeitung, die auch auf dem
iPad oder - nach einmaliger
Registrierung - als
E-Paper gelesen werden kann. Nicht-Abonnenten können
hier ein HORIZONT-Abo abschließen.