Will schneller werden: Kartellamtschef Andreas Mundt
Dunkle Aussichten für Verlage: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts und derzeit unter anderem mit dem Streit zwischen VG Media und Google betraut, glaubt nicht an den Erfolg des Leistungsschutzrechts. Der aktuell von Verlagsseite geforderte "Kontrahierungszwang in Zusammenhang mit der Bezahlung eines Entgelts" werde sich nur schwer aus dem Gesetz ableiten lassen, prognostizierte der oberste Wettbewerbshüter des Landes bei den Medientagen München. "Die kartellrechtlichen Möglichkeiten sehe ich nicht."
Einen Freifahrtsschein im deutschen Medienmarkt stellt Mundt, auf dessen Schreibitsch seit ein paar Tagen der Antrag Googles auf Untätigkeit liegt, dem Suchmaschinenriesen gleichzeitig aber nicht aus. Im Gegenteil: Im Gespräch mit den Journalisten Hans Werner Kilz und Hans-Peter Siebenhaar richtet der Kartellamtschef ungewohnt deutliche Worte in Richtung Google und Co: "Unternehmen mit Marktanteilen von bis zu 90 Prozent sind sicher ein neues Phänomen der Internetwirtschaft. Deshalb müssen wir uns fragen, ob hier eine Regulierung notwendig ist."
Mundt zufolge werde es in Zukunft ständig dominante Player geben, die sich möglicherweise gegenseitig ablösen, aber immer den Markt beherrschen. "Die zentrale Frage, die mich umtreibt, ist: Sind wir an dieser Stelle schnell genug?" Aktuell zumindest nicht, wie der Behördenchef selbst einräumt. Seit 2010 prüft die EU-Kommission in einem Wettbewerbsverfahren, ob Google bei seinen Suchergebnissen eigene Ergebnisse bevorzugt, 2014 ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen. "Das zeigt, wie schwer wir uns tun", räumt Mundt ein.
"Es gibt wohl niemanden, der behauptet, das Leistungsschutzgesetz sei gut formuliert."
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts
Die VG Media hat nun bis 10. November Zeit, auf den aktuellen Antrag Googles mit einem eigenen Schriftsatz zu reagieren. Erst dann ist wieder das Kartellamt gefragt: "Dann stellen wir fest, ob wir tätig werden. Und loten aus, was Google im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht darf und was nicht." Dass das Problem schon in der grundsätzlichen Formulierung des Gesetzes liegen könnte, auch das bezweifelt Mundt nicht: "Es gibt wohl niemanden, der behauptet, das Leistungsschutzgesetz sei gut formuliert."
kl