Leistungsschutzrecht

VG Media wirft Google Erpressung vor

Die VG Media wirft Google den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor
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Die VG Media wirft Google den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor
Der Ton im Streit zwischen Google und den Verlagen wird schärfer: Nach der Ankündigung von Google, von der VG Media vertretene Verlagsangebote nur noch mit der Überschrift in den Suchergebnissen anzuzeigen, wirft die Verwertungsgesellschaft dem Internetkonzern Diskriminierung und Erpressung vor.
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Google-Deutschland-Chef Philipp Justus hatte heute in einem Blog-Beitrag angekündigt, dass Online-Artikel von Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, vom 9. Oktober an auf Google News und bei der allgemeinen Google-Suche nur noch mit der Überschrift angezeigt und verlinkt werden. Die VG Media, die die Rechte zahlreicher Verlage aus dem Leistungsschutzrecht wahrnimmt, wirft Google nun im Gegenzug Diskriminierung und einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor: Das Leistungsschutzrecht werde von Google "zum Anlass genommen, eine Marktmacht von 93 Prozent zu Lasten der Presseverleger zu missbrauchen. Ziel Googles ist es offensichtlich, die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte zu erzwingen und das Gesetz des Deutschen Bundestages leerlaufen zu lassen", teilte die VG Media mit.
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Keiner der Verlage habe Google aufgefordert, seine Inhalte nicht mehr anzuzeigen. "Es geht den Presseverlegern um eine angemessene Vergütung aus der Verwertung des Presseleistungsschutzrechts", sagt der Geschäftsführer der VG Media, Markus Runde: "Das ist der urheberrechtliche Teil dieses Sachverhaltes, der nur von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt und den Zivilgerichten geklärt werden kann. Das Kartellrecht hat die ungehinderte Rechtsdurchsetzung dort sicherzustellen, wo ein Marktbeherrscher seine Macht missbräuchlich nutzt, um unentgeltliche Nutzung zu erzwingen. Nun liegt es am Bundeskartellamt, das Verhalten von Google, wie angekündigt, zu überprüfen."

Google hatte nach der Einführung des Leistungsschutzrechts den Verlagen eine Zustimmung zum Anzeigen ihrer Inhalte abverlangt - die die meisten großen Verlage notgedrungen auch abgegeben haben. Im Juni hatten die in der VG Media organisierten Verlage zusammen mit der Verwertungsgesellschaft beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen den Suchmaschinenbetreiber eingereicht. dh



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