Leistungsschutzrecht

T-Online, Web.de und GMX listen VG-Media-Verlage aus

Mehrere Suchmaschinen zeigen Nachrichten von Welt.de oder Bild.de nicht mehr an
Screenshot/T-Online
Mehrere Suchmaschinen zeigen Nachrichten von Welt.de oder Bild.de nicht mehr an
Teilen
Gleich mehrere Suchmaschinenanbieter reagieren auf das Leistungsschutzrecht: Bei den Suchen von T-Online, Web.de und GMX sind die Nachrichten von in der VG Media organisierten Verlagen nicht mehr auffindbar. Dazu zählen unter anderem die Angebote von Bild.de, Welt.de, Abendblatt.de oder Derwesten.de. Die Suchmaschinen kämen damit etwaigen Ansprüchen der Verlage zuvor, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben, berichtet der Medienjournalist Stefan Niggemeier in seinem Blog.

Der Schritt betrifft lediglich die Angebote von Verlagen, die sich in der VG Media zusammengeschlossen haben - darunter Springer, Funke, M. DuMont Schauberg, Burda, Rheinische Post und Madsack. Inhalte anderere Verlage, die kein Geld für die Anzeige kurzer Ausschnitte ihrer Nachrichten in Suchmaschinen oder Aggregatoren verlangen (sogenannte "Snippets"), werden weiterhin angezeigt. Betroffen sind neben den oben genannten Seiten auch die Online-Angebote von "Hamburger Morgenpost", "TZ", "Hannoversche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadtanzeiger", "Rheinische Post", "Münchner Merkur" und "Westdeutsche Allgemeine Zeitung".

Vom Unternehmen 1&1, zu dem sowohl Web.de als auch GMX gehören, heißt es, alle digitalen verlegerischen Angebote, die die VG Media als Wahrnehmungsberechtigte ausweist, seien zum 1. August 2014 bis auf weiteres ausgelistet worden, berichtet Niggemeier. Nutzereffekte waren bisher nicht feststellbar gewesen, zitiert der Journalist den 1&1-Sprecher Jörg Fries-Lammert. Ähnliches gilt bei der Deutschen Telekom: Das Unternehmen habe sich mit der VG Media über die Lizensierung der Leistungsschutzrechte ausgetauscht, sei dabei aber zu keiner Einigung gekommen. Deswegen habe man bis auf weiteres die Auslistung der entsprechenden Verlage beschlossen.

Die Suchmaschinen kommen damit eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen zuvor. Das neue Leistungsschutzrecht, das die Verlage unter Führung von Springer erkämpft haben, untersagt die ungenehmigte Anzeige von Ausschnitten ihrer Inhalte in den Suchergebnissen. Allerdings ist umstritten, ob die Snippets davon betroffen sind. fam



stats