Leistungsschutzrecht

Google gibt Verlagen Gnadenfrist

Auf Google Plus kündigt der Internetkonzern den Aufschube für die VG-Media-Verlage an
Screenshot: Google+
Auf Google Plus kündigt der Internetkonzern den Aufschube für die VG-Media-Verlage an
Google gibt sich großzügig: Im Streit um das Leistungsschutzrecht gewährt der Suchmaschinenkonzern Verlagen rund zwei Wochen Aufschub und streicht Vorschaubilder und Kurztexte der in der VG Media organisierten Zeitungen nun doch noch nicht aus Google News. Erst ab 23. Oktober will das Unternehmen, einem Post auf Google Plus zufolge, Snippets und Thumbnails der betreffenden Verlage nicht mehr anzeigen.
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Damit reagiert der Konzern offenbar auf den Wunsch der Verwertungsgesellschaft, der unter anderem Axel Springer, M. DuMont Schauberg und Madsack angehören, "die angekündigte Umstellung etwas zu verschieben". Ab Donnerstag dieser Woche wollte Google eigentlich bestimmte Online-Artikel auf Google News und bei der allgemeinen Suche nur noch mit Überschrift und Link anzeigen. Portale wie Spiegel.de, FAZ.net und Süddeutsche.de, die sich nicht von der VG Media vertreten lassen, erscheinen auf der Plattform weiterhin mit Text- und Bildausschnitten.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist Ende Juli 2013 in Kraft getreten. Seitdem versucht die VG Media, von Internetkonzernen wie Google Geld für die Verwendung der sogenannten Snippets zu erhalten, mit denen auf die Angebote der Verlagswebsites hingewiesen wird - was der Internetgigant als kostenlose Werbung und Trafficgarant, die Zeitungen schlichtweg als Diebstahl von Inhalten verstehen. Bei den Suchen von T-Online, Web.de und GMX sind die Nachrichten der in der VG Media organisierten Verlagen bereits nicht mehr auffindbar.

Was sich die VG Media vom nun bewirkten Aufschub verspricht, ist unklar. Die Gesellschaft verweist am Freitag auf neuen Handlungsbedarf nach der Ankündigung Googles, die VG-Media-Websites deutlich reduzierter anzuzeigen: "Die in der VG Media organisierten Presseverleger haben Google mitgeteilt, dass die von Google geforderten Einwilligungs- bzw. Bestätigungserklärungen ebenso wie die angekündigte, veränderte Darstellung der Presseerzeugnisse in den Google Such- und Nachrichtendiensten tatsächliche und rechtliche Bewertungen erfordern, die die meisten Verlage bis zum 9. Oktober nicht vornehmen könnten." Deshalb habe man um die zweiwöchige Fristverlängerung gebeten.

Vor knapp einer Woche war die Kritik der VG Median an den Plänen Googles groß. Der Internetkonzern missbrauche seine Marktmacht von 93 Prozent zulasten der Verleger - das sei Erpressung. "Es liegt am Bundeskartellamt, das Verhalten von Google wie angekündigt zu überprüfen", forderte Geschäftsführer Markus Runde. Kartellamtschef Andreas Mundt sagte allerdings der Nachrichtenagentur Reuters, nicht zugunsten der deutschen Verlage Partei ergreifen zu wollen. Aus dem Kartellrecht lasse sich keine Verpflichtung ableiten, dass Betreiber von Suchmaschinen Textausschnitte entgeltlich erwerben müssten.

Auf der anderen Seite ist es unwahrscheinlich, dass der Suchmaschinenriese den Verlagen aus reinem Altruismus Aufschub gewährt. Und aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben. kl



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