In der vergangenen Woche hatte die
VG Media Google zum wiederholten Mal vorgeworfen, gegen das Kartellrecht zu verstoßen. Die von Google geplante Kürzung bei der Darstellung von bestimmten Verlagsinhalten in seinen Suchergebnissen müsse erneut vom Kartellamt geprüft werden. Google behandele als Marktbeherrscher gleichartige Unternehmen ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich, hieß es in einer Erklärung der Verwertungsgesellschaft.
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Leistungsschutzrecht
VG Media wirft Google erneut Verstoß gegen Kartellrecht vor
Die von Google geplante Kürzung bei der Darstellung von bestimmten Verlagsinhalten in seinen Suchergebnissen verstößt nach Einschätzung der VG Media "deutlich gegen das Kartellrecht" und müsse erneut vom Kartellamt geprüft werden.
Google verweist allerdings darauf, dass das Bundeskartellamt bereits eine Beschwerde der
VG-
Media-Verlage
in dieser Sache zurückgewiesen habe. Das Amt habe auch festgestellt, dass Google nicht zum Einkauf von Verlagsinhalten gezwungen werden könne. Seinen Standpunkt verteidigt das US-Unternehmen auch im Bref an die Kartellbehörde. "Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck", sagte ein Google-Sprecher gegenüber FAZ.net. Deswegen habe das Unternehmen jetzt beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auch formal zu treffen.
Von dem Google-Plan betroffen sind Verlage, die über die
VG Media aus dem Leistungsschutzrecht Lizenzansprüche stellen. Inhalte aus diesen Häusern will der Internet-Konzern künftig
nur noch mit Überschriften anzuzeigen. Weiterführende Textanrisse, die sogenannten Snippets, und Vorschaubilder sollen entfallen. Die
VG Media vertritt 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von
Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und
M. DuMont Schauberg.
fam/mit Material von dpa