Etappensieg für Google im Streit um das Leistungsschutzrecht
Die EU-Kommission spricht sich für ein europäisches Leistungsschutzrecht aus. Das geht aus einem internen EU-Papier hervor, das eine britische Bürgerrechtsorganisation im Internet veröffentlicht hat.
In dem rund 180 Seiten starken, vertraulichen Papier plädiert die EU-Kommission für die Einführung eines exklusiven und einheitlichen Leistungsschutzrechts in allen Mitgliedsstaaten,
berichtet Heise Online. Damit sollen unter anderem bestehende Schlupflöcher für News-Aggregatoren, soziale Netzwerke und andere Anbieter geschlossen werden.
Mit einer einheitlichen Regelung wolle man Rechtssicherheit schaffen und die Verlage in die Lage versetzen, ihre Inhalte kostenpflichtig zu lizenzieren und ihre Rechte durchzusetzen. Die Entscheidung über die Nutzung geschützter Inhalte und die Konditionen soll aber der Vertragsfreiheit der Parteien überlassen bleiben.
Zusätzlich zu Nachrichtenaggregatoren, auf die das deutsche Leistungsschutzrecht in erster Linie abzielt, bringt die EU-Kommission auch eine Einbeziehung sozialer Netzwerke wie Facebook und Youtube ins Spiel, auf die in großem Stil urheberrechtsgeschütztes Material hochgeladen wird.
Die Kommission verbindet mit einem einheitlichen Copyright die Hoffnung auf die Entstehung "neuer innovativer Geschäftsmodelle für die Nachrichtenverbreitung". Auch die Verbraucher würden profitieren, indem "Qualitätsinhalte verstärkt verfügbar" gemacht werden.
Derzeit sind laut der EU-Kommission zudem Vorschläge für eine umfassende EU-Urheberrechtsreform in Arbeit. Sie sollen demnach in der zweiten Septemberhälfte präsentiert werden. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssten entsprechenden Vorschlägen der EU-Kommission allerdings zustimmen. Einen Urheberrechts-Aktionsplan hatte die Brüsseler Behörde bereits im Dezember 2015 vorgelegt. Allgemeines Ziel ist es demzufolge, sicherzustellen, dass Menschen in Europa Zugriff auf eine große Bandbreite an Online-Inhalten haben. Gleichzeitig sollen die Rechte etwa von Autoren gestärkt werden.
Der Deutsche Journalisten-Verband DJV forderte die EU-Kommission in einem Statement dazu auf, die wirtschaftlichen Interessen der Urheber angemessen zu berücksichtigen - und kritisierte erneut die deutschen Regelungen: "Für Journalistinnen und Journalisten ist das deutsche Leistungsschutzrecht Murks", erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. "Der Gesetzgeber hat es versäumt, die Ansprüche der Urheber in Euro und Cent festzulegen. Deshalb lehnen wir das deutsche Gesetz in seiner jetzigen Form ab."
Ähnlich schlechte Erfahrungen hätten Journalisten mit dem in Spanien bestehenden Leistungsschutzrecht gemacht. Die Ansprüche der Urheber in Europa müssten einheitlich festgelegt werden. "Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Interessenvertretungen der Journalisten einem solchen Vorhaben zustimmen können."
Mit Material von dpa