Das Patent- und Markenamt bestätigte am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass eine Einigung zwischen Google und der Verwertungsgesellschaft Media, die die Interessen der Verlage vertritt, gescheitert ist. "Wir werden sicher vor Gericht gehen", zitiert Reuters einen namentlich nicht genannten Verlagsmanager.
Die Verlage fordern von Google auf Grundlage des Leistungsschutzrechts eine Vergütung für die Anzeige von sogenannten Snippets, kurzen Textauszügen, in den Suchergebnissen. Die VG Media hatte versucht, in dem Verfahren einen Umsatzanteil von rund 6 Prozent des Gesamtumsatzes von Google mit der Darstellung von Verlagsinhalten als Vergütung durchzusetzen. Die Schiedsstelle hatte diese Forderung aber als "nicht angemessen" zurückgewiesen und stattdessen eine Mindestvergütung vorgeschlagen. Google wiederum hat die Forderungen der Verlage stets zurückgewiesen und veweist darauf, dass man den Verlagen mit Google News und der Suche pro Monat 500 Millionen Klicks weiterleite.
Die Schiedsstelle hatte in dem Verfahren die schon zuvor umstrittenen Formulierungen des Leistungsschutzrechtes kritisiert. Die Gesetzeslage treffe keine klare Aussage über die "Reichweite des Ausnahmetatbestandes", also wie lang ein lizenzfreier Text genau sei dürfe. In dem Gesetz ist die Rede von "einzelnen Wörtern" und "kleinsten Textausschnitten". Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss von Suchbegriffe vorgeschlagen.
Das
Leistungsschutzrecht wurde 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Seitdem ringen die Verlage mit Googel um die Durchsetzung ihrer Ansprüche.
dh, mit Material von dpa