Justiz-Staatssekretär Gerd Billen

"Gegenüber Facebook hilft nur Druck"

Gerd Billen
Bundespresseamt
Gerd Billen
Quote gegen Hetze: Das Bundesjustizministerium zieht im Kampf gegen rechtswidrige Hassbotschaften im Internet bei den sozialen Netzwerken als Verbreitungsplattformen die Daumenschrauben an. "Gegenüber Facebook, Google/Youtube und Twitter hilft nur Druck", sagte Justiz-Staatssekretär Gerd Billen auf einer Podiumsdiskussion in Hamburg. Und macht den US-Digitalriesen für ihre Aktivitäten in Deutschland klare Vorgaben.
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Hintergrund: Im Oktober 2015 hatte Justizminister Heiko Maas die Task-Force "Gemeinsam gegen Hass im Netz" eingerichtet, mit Vertretern von Facebook, Google und Twitter sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ziele: Die Etablierung von Melde-Tools für Nutzer, die Anwendung deutschen Rechts bei der Überprüfung von "Hate Speech" und die Löschung rechtswidriger Inhalte binnen 24 Stunden. Auf Einladung der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) stellte Maas‘ Staatssekretär Billen jetzt erste Ergebnisse vor.


So werden laut Billen mittlerweile rund 90 Prozent der Kommentare und Postings, die berufene Organisationen den Netzwerken als rechtswidrige Hassbotschaften anzeigen, innerhalb eines Tages gelöscht. Wenn jedoch Privatpersonen die Plattformbetreiber auf Hate Speech aufmerksam machen, reagierte Facebook nur in 46 Prozent der Fälle, Google/Youtube lediglich zu 10 Prozent – und Twitter gar nur in 1 Prozent der Fälle, berichtet der Politiker. Und fordert hier eine Quote von mindestens 70 Prozent. Die Networks müssten dazu eben mehr Personal einstellen, so der Staatssekretär. Im Januar und Februar werde es eine weitere Monitoring-Runde mit neuen Zahlen geben; abhängig von diesen Ergebnissen werde die Bundesregierung dann umgehend "ein Gesetzespaket auf den Weg bringen", sagt Billen.

Doch selbst dann sei man noch nicht am Ziel. Denn erstens müssten sich Facebook, Google und Twitter auch an die hiesigen Gesetze halten – obwohl ihre Firmenzentralen und Server außerhalb Deutschlands oder gar Europas residieren. "Vielleicht müssen wir die Netzwerke dazu kriegen, ihre Daten hier zu speichern", räsoniert Billen mit Blick auf "zu 99 Prozent abgelehnte" Rechtshilfeersuchen gen USA auf Herausgabe von IP-Adressen. Strafanzeigen gegen einzelne hiesige Mitarbeiter jedenfalls seien kaum praktikabel. Daher komme man hier wohl nur auf EU-Ebene weiter, obwohl etliche EU-Staaten eine viel liberalere Auffassung von Meinungsfreiheit pflegten. Und zweitens müssten Justiz und Polizei Hate-Speech-Delikte nach ihrer Identifizierung dann auch konsequenter verfolgen und sanktionieren.

Dennoch sei bei manchen Netzwerken das Verständnis gestiegen. "Facebook zeigt eine hohe Lernkurve, bei Twitter hingegen konnten wir bisher keine Lernkurve feststellen", sagt Billen. An ökonomischen Druck etwa durch Werbekunden glaubt er weniger: "Wir haben mit einigen Unternehmen gesprochen – da scheinen sich viele nicht mit Facebook anlegen zu wollen." Daher helfe wohl nur politischer und juristischer Druck. Doch bei all dem, betont Billen, gehe es nur um strafrechtlich relevante – und eben nicht auch um bloß widerwärtige – Äußerungen. "Bei uns im Lande gilt Meinungsfreiheit, da muss man auch schlimme Aussagen aushalten." Strafrechtlich relevant seien manche Beleidigungen sowie Bedrohungen, Volksverhetzung und Gewaltaufrufe.

Zuvor hatte auch Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH, ein härteres Vorgehen gegen Hate Speech gefordert: Hetze in sozialen Netzwerken sei ein "Vorbote eines gesellschaftlichen Verrohungsprozesses". Die Grenzen dessen, was in der öffentlichen Auseinandersetzung als zulässig gelte, würden verschoben: "Und zwar in einem Maße, das nicht nur dem Wertekanon des Grundgesetzes widerspricht, sondern häufig auch die Grenzen des strafrechtlich Relevanten überschreitet", so Fuchs. In solchen Fällen sei die Justiz gefordert. Die Möglichkeiten des Strafrechts müssten konsequent genutzt, Handlungspflichten gegenüber den Plattformen durchgesetzt und Hasskommentar-Urheber verfolgt werden. Gegebenenfalls müsse auch Strafanzeige gegen die Betreiber einzelner Profilseiten gestellt werden.

Ach ja: Vertreter von Facebook seien zur Veranstaltung ebenfalls angefragt worden, hätten eine Podiumsteilnahme jedoch "aus Termingründen abgesagt". rp




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