Jugendmedienschutz

Medienhüter beanstanden Sendungen von Pro Sieben, Sat 1, Viva und N24

Pro Sieben kassierte erneut eine Beanstandung wegen Joko und Klaas
Pro Sieben
Pro Sieben kassierte erneut eine Beanstandung wegen Joko und Klaas
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat ihre Bilanz für das zweite Halbjahr 2014 vorgelegt. Besonders häufig beanstandeten die Medienhüter Pro Sieben und Pro Sieben Maxx - unter anderem für die erneute Ausstrahlung einer Folge von "Joko gegen Klaas - Das Duell um die Welt". Auch der Schwestersender Sat 1 kassierte für die Spielshow "Mein Mann kann" eine Rüge.
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In der Sendung musste eine Frau mit einem Polstertacker Klammern in verschiedene Körperteile ihres Mannes tackern. Wegen des Nachahmungspotenzials und der fehlenden kritischen Einordnung der Aktion war die Sendung daher entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Bereits die zweite Rüge kassierte Pro Sieben Sat 1 für eine Folge von "Joko und Klaas - Das Duell um die Welt", die die KJM bereits zuvor beanstandet hatte. Die Show, in der Joko die Lippen zugenäht wurden, wurde bei Pro Sieben Maxx erneut ausgestrahlt - und von den Medienwächtern erneut als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder unter 16 Jahren eingestuft. Eine weitere Beanstandung kassierte Pro Sieben Maxx für die Ausstrahlung der Serie "Die Borgias" ab 20.15 Uhr. Auch in diesem Fall sah die KJM wegen der zahlreichen expliziten Gewalt- und Sexszenen die Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung für Zuschauer unter 16 Jahren.

Ebenfalls nicht für Zuschauer unter 16 Jahren geeignet waren nach Ansicht der Jugendschutzkommission die "N24 Reportage: Krieg im Frieden - Die War and Peace Show", die der Nachrichtensender im Nachmittagsprogramm ausgestrahlt hatte, sowie das Musikvideo "AKs im Wandschrank" des Rappers Kollegah, das bei Viva bereits am Morgen zu sehen war.

Bei zwei Sendungen von Pro Sieben sahen die Medienwächter außerdem die Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige: In einer Folge der Wissenssendung "Galileo" wurde gezeigt, was passiert, wenn man seine Zunge an eine gefrorene Metallstange hält und Internetvideos von Betroffenen gezeigt. Außerdem wurden die Zuschauer aufgefordert, ähnliche Videos zu drehen. In der Kino-Sendung "Steven liebt Kino" zeigte Pro Sieben Ausschnitte aus Horror- und Actionfilmen, die ebenfalls nicht für Zuschauer unter 12 Jahren geeignet waren. Ebenfalls problematisch für Kinder war eine Folge der Dokumentationsreihe "Brennpunkt Erde" bei Sophia TV. In der Episode "Das Leben im Wald und der Krieg gegen die Tiere" waren mehrfach tote und sterbende Tiere zu sehen.

Einen Verstoß gegen die Regeln für Programmankündigungen stellte die KJM bei Nickelodeon fest: Der Kindersender hatte in der Zeit von 20 bis 22 Uhr mehrere Programmtrailer für eine Folge der Serie "Popoz" ausgestrahlt, die allerdings erst ab 22 Uhr freigegeben war. Für die Trailer gelten die gleichen Sendezeitbeschränkungen. Insgesamt stellte die KJM im zweiten Halbjahr 50 Verstöße gegen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen fest, davon 18 aus dem Rundfunk- und 32 aus dem Telemedienbereich. Über die Verstöße in diesem Bereich informieren die Medienhüter anonymisiert, da diese Angebote teilweise noch online sind. dh



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