Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung über seinen Prozess hatte die "Bild"-Zeitung nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Eine zielgerichtete Kampagne von Springer zusammen mit anderen Medien konnten allerdings weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht erkennen. Die bisher höchste Entschädigung in einem ähnlichen Verfahren lag bei 400.000 Euro für die schwedische Prinzessin Madeleine, ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg von 2009.
Axel Springer ist mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden: "Das Urteil zeigt: Mit seiner absurd hohen Millionen-Klage ist Jörg Kachelmann gescheitert, in zweiter Instanz ist ihm jetzt nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Forderung zugesprochen worden", sagt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht von Axel Springer: "Von der Zulässigkeit unserer Berichterstattung sind wir nach wie vor überzeugt – ob wir Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, werden wir nach einer genauen Prüfung der Urteilsgründe entscheiden."
dpa/dh