Hund als Parteimitglied
Bei der Beschwerde geht es um den Bericht "Dieser Hund darf über die Groko abstimmen". Er sei in seiner Kernaussage "falsch", heißt es in der SPD-Erklärung. Denn Stimmzettel ohne beigefügte eidesstattliche Erklärung würden nicht berücksichtigt. "Zudem hat die BILD bei der Recherche durch Angabe falscher Identitäten beim Parteieintritt Ziffer 4.1. des deutschen Pressekodex verletzt". Darin ist geregelt, dass Journalisten sich bei ihrer Recherche klar zu erkennen geben müssen.