"Unbestritten stellte die Liveübertragung der Handball-WM-Spiele im Internet einen an die Allgemeinheit gerichteten linearen Informations- und Kommunikationsdienst dar", wurde weiter mitgeteilt. Das ist genehmigungspflichtig. "Die journalistisch-redaktionelle Gestaltung eines Angebots entfällt nicht dadurch, dass ein Dritter die Rechte für eine Zweit- oder Parallelverbreitung in einem anderen Land erwirbt und das Angebot dort unter eigener Verantwortung verbreitet oder verbreiten lässt."
Die DKB hatte vom 11. bis 29. Januar 2017 per HD-Livestream 51 von 88 Spielen der Handball-WM auf der Internetplattform Handball.dkb.de und auf dem YouTube-Kanal der DKB übertragen. Alle Spiele wurden kommentiert. Bei den deutschen Spielen, dem Eröffnungsspiel, den Halbfinalspielen und dem WM-Finale war ein von der DKB bereitgestellter deutscher Kommentar zu hören.
"Dieser Fall endet nur deshalb mit einer Beanstandung, weil es ein außergewöhnlicher Einzelfall ist", sagte ZAK-Vorsitzender Siegfried Schneider. "In einem Wiederholungsfall muss damit gerechnet werden, dass ein Angebot schon im Vorfeld untersagt wird." Die DKB hatte bereits erklärt, sie werde keine Streams der Handball-WM 2019 zeigen.
dpa