Wer früher Informationen über Personen sammeln wollte, brauchte Geld und Geduld. Man musste in
Zeitungsarchiven nachblättern, in Registern nachschauen, bei Behörden um Auskunft ersuchen, Nachbarn befragen. Man musste viel schreiben, telefonieren und reisen. Auf diese Weise konnte der, der wollte, schon früher
"Dossiers" zusammenstellen. Recht aufwändig war das - und daher in der Praxis nur zu leisten von Geheimdiensten, Detekteien, Firmen und Verlagen mit ihren Recherchebudgets, ihrer Erfahrung und ihren Kontakten.
Google hat auch das demokratisiert:
Recherchieren für jedermann, das Sammeln von personenbezogenen Informationen. Wie gesagt, personenbezogene - und keine persönlichen Daten. Letztere wären schon früher nicht an jedermann herausgegeben worden, und sie gehören heute auch nicht ins Netz. Auch im konkreten Fall ging es nicht um persönliche, sondern um
veröffentlichte Infos: 1998 war in einem Zeitungsartikel der Name eines Spaniers im Kontext einer Immobilienpfändung genannt worden. Später wurde das Zeitungsarchiv digitalisiert - und der Artikel von Google bei Eingabe seines Namens aufgespürt. Dies empfindet der Spanier verständlicherweise als
Rufschädigung.
Nur: Die personenbezogenen "Daten" - besser: Informationen -, um die es hier geht, waren und sind weiterhin für jedermann zugänglich. Früher in einem verstaubten Zeitungsarchiv, heute im digitalen Archiv. Das vollkommen Unverständliche am
EuGH-Urteil ist nun: Google ist weder Urheber, Herausgeber noch Archiv der unliebsamen Information, sondern lediglich Übermittler. Die Richter verbieten den
Wegweiser zur Quelle - und nicht die Quelle selber.
Wer für ein
"Recht auf Vergessen" plädiert - und dafür kann es gute Gründe geben -, müsste aber an die Quellen ran. Dort müssten Einträge gelöscht werden, auch in Zeitungsarchiven, damit sie niemand mehr finden und verbreiten kann, vielleicht auch die Medien dann nicht mehr. Es wäre eine
Zensur im Namen von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten. (Wann) Wäre dies gerechtfertigt und rechtens?
Und das ist wohl der Hauptgrund, warum die Zeitungen jetzt so jubeln: Sie sind bei diesen schwierigen Fragen aus der Pflicht genommen. Sie müssen ihre Archive nicht bereinigen. Sie finden mit ihren
Rechercheapparaten weiterhin alle Quellen. Und sie haben bei ihren Profi-Recherchen über Land und Leute endlich wieder mehr Ruhe vor Google-Nutzern. Das EuGH gibt den Medien so ein Stück Informationshoheit zurück. Und nimmt sie der Allgemeinheit.
rp