Die Bundesregierung hat neue Werbeverbote auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung will Kleinanleger besser vor Produkten des sogenannten Grauen Kapitalmarktes schützen - unter anderem durch erweiterte Informationspflichten für die Anbieter entsprechender Produkte, mehr Kompetenzen für die Bankenaufsicht Bafin und Werbebeschränkungen. Gegen letztere laufen nun die Verlegerverbände VDZ und BDZV Sturm.
Der Gesetzentwurf, auf den sich das Kabinett am Mittwoch geeinigt hat, sieht unter anderem deutlich hervorgehobene Warnhinweise bei der Werbung für entsprechende Finanzprodukte vor. Bei Nicht-Printmedien geht der Entwurf sogar noch einen Schritt weiter: So soll Werbung für Finanzprodukte künftig nur noch im Umfeld von Wirtschaftsberichterstattung erlaubt sein - also beispielsweise bei Börsennachrichten. Außen- oder Verkehrsmittelwerbung für Finanzprodukte wäre somit künftig nicht mehr erlaubt.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV kritisieren den Gesetzentwurf unisono. Die Werbebeschränkungen würden die Rahmenbedingungen für private Medien verschlechtern, klagen die Verbände: "Wer in der heutigen Zeit freie, privat finanzierte Medien erhalten will, darf keine neue Werbebeschränkungen erlassen", erklärt ein Sprecher von BDZV und VDZ, "das weiß auch die Bundesregierung, die laut Koalitionsvertrag sogar 'die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken will'."
Das geplante partielle Werbeverbot stelle eine "neue Qualität der Bevormundung erwachsener Bürger" dar, kritisieren die Verleger. Man fordere den Bundestag daher auf, sowohl die "Werbezwangshinweise" in jeglicher Medienwerbung als auch das partielle Werbeverbot für sonstige Medien ersatzlos zu streichen.
dh