Er habe sich gefragt, was bei der journalistischen Begleitung solcher Katastrophen wichtig sei und für sich vier Regeln formuliert:
- Man darf Trauernde nicht bedrängen.
- Man darf Nachahmungstäter nicht publizistisch provozieren.
- Man muss den Ermittlungsbehörden Zeit lassen.
- Man darf nicht so tun, als würden psychische Leiden zum Massenmord prädestinieren.
Aus Regel Zwei ergebe sich außerdem, dass man den Namen des Piloten nicht in den Vordergrung stellen dürfe. Dass die französische Staatsanwaltschaft den Namen von Andreas Lubitz öffentlich gemacht habe, sei womöglich ein Fehler gewesen - jetzt, wo der Name in der Welt sei, sei es aber schwierig, einen Mantel des Schweigens darüber auszubreiten. Für die Frage, wie man den Flugverkehr künftig sicherer machen könne, spiele der Name des Co-Piloten aber keine Rolle. Er würde daher auch kein Foto des Piloten veröffentlichen.
Insgesamt sei es für Medien schwierig, das richtige Maß im Umgang mit derartigen Katastrophen zu finden. "Es ist leicht zu sagen, man muss die Balance halten zwischen Anteilnahme und Sensationslust. Es in der Praxis umzusetzen, ist weit schwieriger", so Prantl. Allerdings schade es dem Journalismus, "wenn man so tut, als gebe es Neuigkeiten, obwohl es keine Neuigkeiten gibt".
dh