Mit dem Urteil geht eine langjährige, über mehrere Instanzen geführte gerichtliche Auseinandersetzung zu Ende. Diese begann, nachdem
Springer 2005 dem US-Medienunternehmer
Haim Saban seine Anteile an der
Pro Sieben Sat 1 Media AG abkaufen wollte, die
KEK aber wiederum diese Pläne mit Verweis auf ein potenziell entstehendes Meinungsmonopol Springers auf dem deutschen Medienmarkt untersagte. Die
BLM, die rechtlich an die Entscheidung der KEK gebunden ist, musste die Erteilung der notwendigen medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinung daraufhin ablehnen. Bei Pro Sieben Sat 1 kamen letztlich die Finanzinvestoren
KKR und
Permira zum Zug, die mittlerweile
bereits wieder ausgestiegen sind.
In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht die von der KEK zu verantwortende Verweigerung nun endgültig für rechtswidrig erklärt. Die Kommission habe in der Einschätzung zum Entstehen einer vorherrschenden Meinungsmacht das ihr vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen überschritten. "Auch wenn die Übernahme selbst für uns heute nicht mehr zur Debatte steht, so war uns doch wichtig, Rechtsklarheit zu gewinnen", sagt
Roland Pfühler, Leiter Gesellschafts- und Kartellrecht bei Springer. Diese habe man mit dem jetzigen Urteil erreicht.
kl