Die TV-Erzieherin Katharina Saalfrank (Foto: RTL / Andreas Friese)
Bald drei Jahre ist es nun her, dass "Super-Nanny" Katharina Saalfrank Kinder auf die stille Treppe oder in die Wuthöhle geschickt hat - doch noch immer erhitzt das Format die Gemüter. Vor Gericht muss der Sender RTL jetzt eine Niederlage einstecken: Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte den 2012 von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) festgestellten Verstoß gegen die Menschenwürde.
In einer Folge vom 14. September 2011 hatte eine Mutter ihre Kinder mehrfach geschlagen, bedroht und angeschrien. Die
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beanstandete damals einen Verstoß gegen die Menschenwürde. "Das Kind wird in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt und zum Objekt der Zurschaustellung degradiert", so die KJM. Gegen diese Beanstandung hatte RTL Klage beim VG Hannover eingereicht.
Diesen Einspruch wies das Gericht jedoch zurück. Die Richter wiesen vor allem darauf hin, dass RTL die besagten Szenen auch in einem Teaser zusammengeschnitten und die Sendung so mehrfach beworben hatte. Unabhängig von der beanstandeten Sendung hatte RTL das einstige Erfolgsformat im November 2011 abgesetzt.
fam