Das Ermittlungsverfahren sei wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschung der Verwirklichung von schweren Straftaten eingeleitet worden. Wegen des Beitrags liegen der Staatsanwaltschaft zufolge drei Anzeigen vor.
Der Redaktionsleiter des Rheinneckarblogs beharrt darauf, dass er vorher geprüft habe, ob die Veröffentlichung die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Dies sei von den Sicherheitsbehörden verneint worden, schrieb Hardy Prothmann am Dienstag in einem Beitrag. Zudem habe er aktiv die Polizei in Kenntnis gesetzt, um dort keine Verunsicherung zu erzeugen. Der Text selbst habe sehr viele absurde und komplett falsche Informationen enthalten und sei als "Fake" für vernünftige Menschen erkennbar gewesen.
dpa