EuGH-Urteil / Google

„Recht auf Vergessen“ bewegt die Gemüter weiterhin

Johannes Caspar
HmbBfDI/Thomas Krenz
Johannes Caspar
Gut ein Jahr nach dem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessen“ hadern alle beteiligten Parteien mit den Folgen. Sowohl Google als auch manche Medienanbieter sowie Datenschützer fordern teilweise konkrete Nachbesserungen im Umgang mit dem Urteil – wenn auch ziemlich unterschiedliche.
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Im Mai letzten Jahres hatte der EuGH Suchmaschinen dazu verdonnert, in bestimmten Fällen ihre Ergebnisanzeigen und Links zu Sites mit personenbezogenen Daten zu löschen. Seitdem sind allein aus Deutschland über 46.000 Anträge bei Google eingetrudelt, die sich auf 177.000 Web-Adressen bezogen. Knapp die Hälfte davon hat der Konzern gelöscht. Rund 350 Konfliktfälle sind beim zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gelandet – und kein einziger auf der nächsten Eskalationsstufe, dem Verwaltungsgericht. Diese Art der Selbstregulierung scheint also zu funktionieren.


Das sieht Caspar allerdings anders. Er moniert, dass Google alle Inhalteanbieter darüber informiert, dass man Trefferlinks zu deren Sites gelöscht hat. Die Sitebetreiber könnten darauf reagieren und die fraglichen Inhalte anderswo ins Netz stellen – und dann erst recht auffällig, befürchtet der Datenschützer. „Da brauchen wir neue Rechtsgrundlagen“, sagte Caspar jüngst beim 6. Hamburger Mediensymposium der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein.

Googles Justiziar Arnd Haller regt derweil ein „institutionelles Gegengewicht“ an, um die Informationsfreiheit der Nutzer und die Kommunikationsfreiheit der Inhalteanbieter besser zu berücksichtigen, etwa durch entsprechende Ombudsmänner. Und „Spiegel“-Justiziar Jan Siegel regt an, dass Medienanbieter von Google vorher über die Anträge informiert werden, um Löschungen möglichst zu vermeiden. „Wir wissen oft noch mehr über den Sachverhalt und möchten Google beim Umgang mit den Löschanträgen helfen“, sagt Siegel.

Mehr zum Thema lesen Abonnenten in der HORIZONT-Ausgabe 26/2015 vom 25.6.2015




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