Etappensieg für Eyeo

Adblock Plus setzt sich vor Gericht gegen Zeit Online und Handelsblatt durch

Adblock-Plus-Geschäftsführer Till Faida vor dem Logo der Software
Eyeo
Adblock-Plus-Geschäftsführer Till Faida vor dem Logo der Software
Der umstrittene Werbeblocker Adblock Plus der Kölner Eyeo GmbH hat sich vor dem Landgericht Hamburg gegen Zeit Online und Handelsblatt.com durchgesetzt. Die Richter wiesen gestern die Klage zurück, mit denen die beiden Portale versucht hatten, die Entwicklung und den Vertrieb des Werbeblockers zu unterbinden.
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Wie die Richter die Entscheidung begründen, wurde bislang nicht bekannt. Die Pressestelle des Hamburger Landgerichts war für HORIZONT Online bislang nicht zu erreichen. Den Beteiligten geht für gewöhnlich nach einen Tagen eine schriftliche Urteilsbegründung zu.

Zeit Online und Handelsblatt Online hatten ihre Klagen Ende des vergangenen Jahres gemeinsam eingereicht. Die Kläger halten den Vertrieb von Adblock Plus für wettbewerbswidrig, da er Werbung auf Webseiten unterdrückt. "Damit gefährdet diese Software eine wesentliche Säule zur Finanzierung von Qualitätsjournalismus", hatte Zeit Online die Klage gegen Eyeo seinerzeit gegenüber HORIZONT Online begründet. Eyeo hingegen argumentiert, der zunehmende Einsatz von Adblocker-Software sei das Ergebnis von zu viel schlechter Werbung im Internet - und dafür könne man nicht Adblock Plus verantwortlich machen.

Die abgewiesene Klage richtete sich aber auch gegen Eyeos Geschäftsmodell, für die Aufnahme in eine Liste "akzeptabler Werbung" von Internet-Angeboten Geld zu verlangen - das so genannte Whitelisting. Die klagenden Medienhäuser hatten Eyeo vorgeworfen, dadurch unzulässig in das Geschäft der werbefinanzierten Angebote einzugreifen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist Berufung zum Oberlandesgericht möglich (Az.: 416 HKO 159/14).

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es sich bei dem Angebot Adblock Plus um einen unzulässigen und wettbewerbswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit handelt.
Thomas Gottlöber, Verlagsgruppe Handelsblatt
Ob "Zeit"-Verlag und "Handelsblatt" von diesem Recht Gebrauch machen, wird entschieden, sobald die Begründung vorliegt, wie die Firmen auf Nachfrage erklären. "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass es sich bei dem Angebot Adblock Plus um einen unzulässigen und wettbewerbswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit handelt. Wir werden daher zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, analysieren und dann die Erfolgsaussichten der Berufung gegen das Urteil prüfen", so Thomas Gottlöber, Leiter Recht bei der Verlagsgruppe Handelsblatt.

Die Beklagten von Eyeo begrüßten das Urteil. "Diese Entscheidung ist in erster Linie ein Sieg für alle Internet-Nutzer und damit für alle Verbraucher", erklärte die Firma. Man werde auch weiterhin störende Werbung standardmäßig blockieren. Adblock-Plus-Pressechef Ben Williams schrieb zudem in einem Blogbeitrag, das Urteil bestätige lediglich das Offensichtliche, nämlich dass Adblocking legal sei. Zudem appellierte Williams an Werbungtreibende und Content-Provider, nicht gegen, sondern mit Adblock Plus zu arbeiten: "Lasst uns gemeinsam unaufdringliche Werbung entwicklen, die nützlich und willkommen für die User sind."

Diese Entscheidung ist in erster Linie ein Sieg für alle Internet-Nutzer und damit für alle Verbraucher
Eyeo
Aus dem Schneider ist Eyeo nun allerdings nicht. Gegen die Firma sind weitere Klagen anhängig. Vor dem Landgericht München haben Pro Sieben Sat 1 und RTL Interactive / IP Deutschland sowie die "Süddeutsche Zeitung" Verfahren angestrengt. Die Verhandlung der P7S1-RTL-Klage ist für Ende Mai geplant. Zudem liegt dem Kölner Landgericht eine Klage von Axel Springer vor. Eine dort vor Kurzem erfolgte Anhörung dürfte den Klägern Mut machen: Die Kölner Richter bezeichneten das Whitelisting im Acceptable Ads-Programm von Adblock Plus als "in hohem Maße bedenklich".

Von dem Hamburger Urteil könnte möglicherweise Signalwirkung ausgehen. ire
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