Etappensieg für Sat 1 im Streit um Drittsendelizenzen
Der Fernsehsender Sat.1 muss die von sogenannten Drittanbietern produzierten Sendungen wie etwa "Weck up" oder "Planetopia" auch weiterhin nicht zeigen. Das Verwaltungsgericht in Neustadt bestätigte in Urteilen, die am Dienstag veröffentlicht wurden, vorläufige Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr. Schon damals hatte Sat.1 die Sendungen aus dem Programm genommen.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Sender und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK). Letztere vergibt Lizenzen für Drittsendezeiten. 2013 erhielten die Firmen "News and Pictures" aus Mainz ("Weck up", "Planetopia") und DCTP aus Düsseldorf die Zuschläge. Dagegen klagten später unterlegene Wettbewerber sowie Sat 1.
Das Vergabeverfahren wurde von den Richtern als fehlerhaft eingestuft und aufgehoben. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass es ein komplett neues Vergabeverfahren geben müsse. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Sat 1 reagierte zufrieden auf die Entscheidung in Neustadt. "Sat 1 sieht sich durch das heutige Urteil in seiner Rechtsauffassung weiter bestätigt", erklärte eine Sprecherin. Die rechtswidrige Belastung des Senders sei nunmehr aufgehoben. Sat 1 hatte nach dem Gerichtsentscheid im vergangenen Jahr nicht nur "Planetopia" und "Weck up" aus dem Programm gestrichen, sondern auch die "Focus TV Reportage", die "Spiegel TV Reportage" und das Magazin "News & Stories" auf den späten Mittwochabend ab 0.15 Uhr geschoben.
Grundsätzlich sind Privatsender laut Rundfunkstaatsvertrag wegen des Einflusses auf die Meinungsbildung verpflichtet, Drittanbietern Sendeplätze anzubieten, sobald ihre Zuschaueranteile im Jahresdurchschnitt über zehn Prozent liegen.
dpa