Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Hamburger Abendblatts". Das Verfahren werde wegen geringer Schuld und gegen Zahlung einer "namhaften finanziellen Auflage" eingestellt.
Di Lorenzo hatte im Mai bei "Günther Jauch" freimütig erzählt, dass er bei der Europawahl sowohl im italienischen Konsulat als auch in einer Hamburger Grundschule seine Stimme abgegeben habe. Der Deutsch-Italiener besitzt sowohl einen deutschen als auch einen italienischen Pass. Offenbar war dem Chefredakteur der "Zeit" zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass er damit gegen das Wahlrecht verstoßen hatte. Ironischerweise hatte Zeit Online kurz zuvor über die Lücke im Wahlrecht berichtet und dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die doppelte Stimmabgabe verboten ist.
dh