Denn der Konzern drängt seinen deutschen "Partnern" neue Bedingungen auf, die bei ihnen zu Verlusten von Reichweiten und Werbeumsätzen sowie zu höheren Kosten führen könnten. So fordert Google von Vermarktern und Agenturen, die mit Google-Diensten wie Doubleclick (Adserver), Ad Exchange (Marktplatz) und Bid Manager (Einkaufsplattform) arbeiten, ab Sommer deutlich strengere Datenschutzabfragen.
Konkret: Google verlangt, dass seine Geschäftspartner für jeden Datendienstleister, der Cookies auf ihren Seiten platziert, vom Nutzer eine aktive Vorab-Zustimmung (
Opt-in) einzuholen. Schon ab August. Doch dies ergibt für deutsche Publisher kaum Sinn, weil die rechtliche Basis bisher unklar ist. Die umstrittene E-Privacy-Verordnung, von der noch niemand weiß, wie streng sie wird, kommt nun wohl erst 2019 oder 2020 – bis dahin gelten nach Auffassung der hiesigen Digitalwirtschaft das deutsche
Telemediengesetz (TMG) und ab 25. Mai auch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ein Opt-in wäre danach bei nutzerbeziehbarer Datenspeicherung via Cookies weiterhin nicht nötig, nur bei nutzerbezogener Speicherung. Der DSGVO wäre bereits Genüge getan durch mehr Transparenz und durch die Möglichkeit, allen oder einzelnen Cookies zu widersprechen (
Opt-out). Genau darauf bereiten sich die deutschen Publisher seit langem vor. Google (und manche Datenschützer) hält das offenbar für nicht ausreichend. Vom Werberiesen selber waren binnen sechs Werktagen keine Statements zu diesem Thema zu erhalten.
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Die Drohkulisse jedenfalls ist gewaltig: Wenn sie nicht spuren, will Google laut den Publishern bei widerspenstigen „Partnern“ Werbung nur noch ohne Tracking ausspielen - mit wohl
unangenehmen Folgen für Nutzer, Vermarkter und Werbekunden. Oder den Adserver und die Programmatic-Einkaufsplattform gleich ganz
abschalten. Was das alles bedeuten würde, welche Motive die deutschen Digitalvermarkter hinter Googles Vorstoß vermuten, auf was sie jetzt hoffen sowie mehr zur rechtlichen Situation lesen Abonnenten in der HORIZONT-Ausgabe 17/2018 vom 26. April.
(*) Nachtrag, 15:30 Uhr. Eine Google-Sprecherin erklärt: "Nach geltendem EU-Recht verlangt Google bereits jetzt, dass Publisher und Werbetreibende die Zustimmung ihrer Endnutzer für die Nutzung unserer Werbeleistungen auf ihren Websites einholen. Wir bitten unsere Partner, die Art und Weise, wie sie die Zustimmung für die Nutzung der Google-Dienste auf ihren Websites erhalten,
im Einklang mit den DSGVO-Richtlinien zu tun."
rp