Datenschutz

Google soll noch vergesslicher werden

Google soll mit neuen Richtlinien zur Durchsetzung des EuGH-Urteils gebracht werden
Foto: Google
Google soll mit neuen Richtlinien zur Durchsetzung des EuGH-Urteils gebracht werden
EU-Datenschützer wollen das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet ausweiten. Am Mittwoch verständigten sie sich auf neue Richtlinien, wonach Suchmaschinenbetreiber dieses Recht auf alle ihre Internetseiten anwenden sollen. Bislang hat Google die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht bei seiner Seite Google.com umgesetzt.
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Zur Erinnerung: Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hatte im Mai unter Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie entschieden, dass Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus den Suchergebnissen gelöscht werden müssen, wenn die betroffene Person das verlangt. Seitdem wird allerdings um die konkrete Umsetzung des Urteils gestritten.

Google wendet die Vorgaben des Gerichts bislang aber lediglich bei seinen landesspezifischen Seiten wie Google.de oder Google.fr an, nicht aber bei der Website mit der Adresse Google.com. Mit den neuen Richtlinien erhöhen die EU-Datenschützer nun den Druck auf Google. Die Entscheidung des EugH sei rechtsgültig, betonte Isabelle Falque-Pierrotin, Mitglied der Beratergruppe. Man müsse daher sicherstellen, dass die Entscheidung nicht umgangen werde.

In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte Google-Chefjustiziar David Drummond betont, dass Google das EuGH-Urteil "sehr kritisch" sehe. Denn die zu löschenden Ergebnisse verschwänden nur aus den Google-Suchergebnissen, nicht aber aus dem Internet. "Das ist in etwa so, als würde man sagen, ein Buch kann in der Bibliothek bleiben, darf aber nicht in das Karteiregister der Bibliothek aufgenommen werden", so Drummond. Google hat daher vorgeschlagen, einen unabhängigen Beirat über schwierige Löschanträge miteintscheiden zu lassen. dh



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