Jörg Kachelmann hat die "Bild" auf Schmerzensgeld verklagt
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich offenbar auf eine geringere Geldentschädigung von der "Bild"-Zeitung einstellen. Das Oberlandesgericht Köln traf am Donnerstag in zweiter Instanz zwar noch keine Entscheidung. Doch erklärte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske, nach vorläufiger Würdigung erwäge das Gericht für schwere Persönlichkeitsverletzungen im Online-Bereich lediglich eine Entschädigung von 180.000 bis 190.000 Euro.
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln dem 57-Jährigen in diesem Bereich 300.000 Euro zugesprochen. Im Printbereich - zu dem sich das OLG erst am Nachmittag äußern wollte - hatte das Landgericht das Medienhaus Axel Springer zur Zahlung von 335.000 Euro verurteilt, wodurch sich insgesamt eine Rekordsumme von 635.000 Euro ergab. Es geht dabei um den Vorwurf schwerer Verletzungen von Kachelmanns Persönlichkeitsrecht durch die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel.
Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. E
r sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Mit der Hubert Burda Media ("Bunte"/"Focus") hatte er sich im Mai 2015 außergerichtlich geeinigt.
Axel Springer betont in einer Pressemitteilung, dass das Gericht die Berichterstattung der "Bild" nicht als Kampagne gegen den Wettermoderator wertet. "Nun bestätigen es schon zwei Gerichte: Es gab keine Bild-Kampagne gegen Jörg Kachelmann", sagt Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht von Axel Springer. "Die von ihm geforderte Geldentschädigung war von Anfang an - und ist es immer noch - absurd hoch. Wir freuen uns, dass auch das Oberlandesgericht Köln dies offenbar erkennt und das vom Landgericht ausgeurteilte Schmerzensgeld voraussichtlich nach unten korrigieren wird." Das Gericht wird seine Entscheidung voraussichtlich am 23. Juni verkünden.
dpa/dh