Die IVW hat ihre Regeln für die Auflagenstatistik angepasst
Die IVW hat ihre Regeln für die Zählung von Abonnements geändert. Ab sofort werden unter bestimmten Voraussetzungen auch gesponserte Abos bei der Auflagen berücksichtigt.
So werden unter engen Bedingungen künftig auch die Exemplare den Abonnements zugerechnet werden, die aus zwei Erlösquellen stammen - also zum Beispiel Abos, die ein Kunde von einem Unternehmen als Zugabe zu einem anderen Produkt bekommt. Laut den IVW-Regeln muss der Verlag insgesamt den vollen Abo-Preis erlösen, wobei der Empfänger mindestens 50 Prozent des regulären Abonnementpreises bezahlt. Außerdem muss es eine Negativoption geben, nach der das Abonnement spätestens nach Ablauf eines Jahres in ein reguläres Vollabonnement gewandelt wird.
Vergünstigte Abos zum Beispiel für Studenten oder Verbandsmitglieder werden nicht berücksichtigt. Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, werden die entsprechenden Verkäufe dem Sonstigen Verkauf zugeordnet. Die genauen Vorschriften findet man im
Regel-Leitfaden der IVW (pdf, Seite 7).
dh