Zwar sei die von Bundesjustizminister Heiko Maas geforderte Offenlegung durchaus ein Instrument, dessen sich die EU-Kommission bedienen könnte, wenn Brüssel eine Zuwiderhandlung gegen das Kartellrecht sieht, beispielsweise "wenn Google - wie vielfach unterstellt - bei der Suche eigene Dienste gegenüber fremden bevorzugen würde".
Doch Google verändert laut Peter und Lorber rund 500mal im Jahr seinen Suchalgorithmus, kaum jemand könne den Code so schnell auswerten. Außerdem liegt das Problem mit dem Konzern aus ihrer Sicht woanders: Das Kernangebot entwickele sich weg von einer Suchmaschine, die nur Links auswirft. Stattdessen werden dem Nutzer direkt für ihn relevante Ergebnisse gezeigt. Dies sei keine Manipulation der Suche, sondern entweder ein Ausbau des bestehenden Angebots oder eine Verbindung zu weiteren Diensten.
Lezteres war schon für
Microsoft zum Problem geworden. Dort hatten die europäischen Kartellbehörden die Intergration des Internet Explorers in Windows für bedenklich gehalten. "Eine Offenlegung des Suchalgorithmus würde da aber gar keinen Nutzen bringen", schreiben die Frankfurter Anwälte.
pap