Das
bunte Markentreiben in "Pastewka" auf Amazon Prime Video gefällt Cornelia Holsten nicht. Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten würde es "wahrscheinlich als ungekennzeichnete Produktplatzierung" werten - und wünscht sich eine freiwillige Kennzeichnung. Im Interview mit HORIZONT Online erklärt Holsten ihre Sicht der Dinge.
Da die im Impressum von Amazon.de eingetragenen Firmen in Luxemburg sitzen, können die deutschen Landesmedienanstalten nicht tätig werden. Wäre der Sitz hierzulande, wie würden Sie die Integration der Marken in der aktuellen "Pastewka"-Staffel bewerten, insbesondere der von Media-Markt in Folge 4? Die Media-Markt-Integration würden wir wahrscheinlich als ungekennzeichnete Produktplatzierung werten, im schlimmsten Fall als Schleichwerbung. Eine ungekennzeichnete Produktplatzierung liegt vor, wenn gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung Produkte oder Dienstleistungen werblich platziert wurden und dies nicht kenntlich gemacht wurde.
Die Folge spielt nahezu komplett in und vor einem Mediamarkt. Ist das nicht schon eine Dauerwerbesendung? In einer Dauerwerbesendung geht es permanent um werbliche Aspekte und das Produkt. Das würden wir hier aber nicht annehmen, denn die Handlung steht im Vordergrund, wenn auch mit "Game of Thrones" noch ein weiteres Produkt integriert ist. Auch bei Produktplatzierungen darf das Produkt nicht zu werblich hervorgehoben werden. Aber da gab es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Hasseröder-Männercamp. Danach hat das Unternehmen in der Ausgestaltung der Produktplatzierungen große Spielräume.
Cornelia Holsten, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
Wäre es wünschenswert, dass Amazon freiwillig kennzeichnet? Auf jeden Fall. Amazon Prime produziert deutsche Inhalte für den deutschen Markt. Das ist in diesem Fall besonders klar, denn "Pastewka" war ursprünglich eine Sat-1-Serie. Eine Kennzeichnung wäre ein Mindeststandard. Die in Deutschland gültigen Vorschriften zur Produktplatzierung basieren auf der AVMD-Richtlinie, also auf europäischem Recht. Dieses ist jedoch in jedem Land anders umgesetzt.
Man muss gewährleisten, dass Werbung drauf steht, wenn Werbung drin ist.
Cornelia Holsten
Wie viel Sinn macht die Regulierung, wenn Sie nur für deutsche Anbieter gilt, hierzulande aber immer mehr Inhalte von Amazon, Netflix & Co gesehen werden? Man sieht an diesem Fall, dass wir mit der Forderung nach einer digitalen, modernen Medienordnung richtig liegen – Stichwort: Wettbewerbsfairness. Ich unterstelle mal zugunsten von Amazon, dass sie es nicht extra gemacht haben und erwarte, dass sie nachbessern. Man muss gewährleisten, dass Werbung drauf steht, wenn Werbung drin ist. Dabei geht es auch um die Haltung des Anbieters gegenüber seinen Zuschauern: Er muss sie vor Irreführung schützen.