Die Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts hat in der Verhandlung am Freitag deutlich gemacht, dass es sich bei dem von Alice Weidel beanstandeten Kommentar um eine "offensichtlich erkennbare Rechtsverletzung" gehandelt habe und ließ erkennen, dass Facebook nicht alle zumutbaren Schritte unternommen habe, um die weitere Verbreitung der Schmähung zu verhindern. "Nach den Äußerungen der Kammer ist mit einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung zu rechnen", so die Einschätzung von Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel.
Die Pressekammer des Landgerichts will nun am kommenden Montag (30.4.) entscheiden, ob es eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk erlässt. Wenn ja, müsste Facebook auch diesen technischen Weg für Nutzer in Deutschland blockieren.
Die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion war unter anderem als "Nazi Drecksau" beschimpft worden, weil sie sich laut einem Medienbericht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. Der Vertreter von Facebook, Rechtsanwalt Martin Munz, bezeichnete den Kommentar gegen Weidel als "geschmacklos". Er erklärte, dass das Posting inzwischen auch über einen VPN-Tunnel nicht mehr abgerufen werden könne. Der Anwalt machte zugleich auf die Gefahr für die Meinungsfreiheit aufmerksam, wenn Facebook in einem Land geltende Rechtsentscheidungen weltweit umsetze. "Facebook ist nicht der Superrichter", sagte Munz.
dh/dpa