Bei der Klage geht es vor allem um die Richtlinien für die so genannten Acceptable Ads Initiative von
Adblock Plus. Der hierzulande größte Adblocker blockiert Werbung, leitet sie aber durch, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Bei größeren Unternehmen aber auch nur dann, wenn sie dafür bezahlen. Es ist nun der Kriterienkatalog, den die Justiziare von Pro Sieben Sat 1 für bedenklich halten. Damit würden aus Sicht des Unternehmens statische Textanzeigen begünstigt und so einseitig die wenigen Anbieter von textbasierter Online-Werbung profitieren allen voran Google.
Alle anderen Anbieter würden vom Markt ausgeschlossen, argumentiert Pro Sieben Sat 1, das im Internet vor allem mit Video-Ads sein Geld verdient. Zudem blieben Kreativität und Innovation auf der Strecke, wenn im Netz nur noch Textanzeigen möglich seien. Den Schaden hätten die Werbungtreibenden.
Wettbewerbsrechtlich sei das Modell zudem kritisch, weil Adblock Plus erst Hürden für die Werbung aufbaue, die dann gegen Entgelt aus dem Weg geräumt werden müssten, so die Argumentation. "Das ist digitale Wegelagerei", sagt
Thomas Wagner, Vorsitzender der Geschäftsführung des Vermarkters Seven-One Media. Urheberrechtliche Bedenken habe P7S1, weil durch die Adblocker die Websites verändert werden.
Nicht nur Pro Sieben Sat 1, sondern auch IP Deutschland / RTL Interactive
und Axel Springer haben Klage gegen Eyeo eingereicht.
pap