Adblocker-Klage

OWM: Whitelisting fördert Marktmissbrauch

Der Kundenverband OWM begrüßt die erste Einschätzung des Landgericht Kölns zum Whitelisting von Adblock Plus. "Solche Geschäftsmodelle laden zu Marktmissbrauch und Intransparenz ein", sagt OWM-Geschäftsführer Joachim Schütz. Das Gericht verhandelt eine Klage von Axel Springer gegen den Adblocker-Betreiber Eyeo und hatte das Whitelisting am Dienstag als "in hohem Maße bedenklich" eingestuft.
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Die Software Adblock Plus unterdrückt Werbung. Werbung von Unternehmen, die sich bei deren Gestaltung  an die Regeln halten, die Eyeo in seiner "Acceptable Ads Initiative" festgelegt hat, wird jedoch trotzdem durchgeschaltet. Bei größeren Unternehmen allerdings nur, wenn diese auch dafür bezahlen.
Dazu gehören unter anderen Google und Microsoft. Es ist ein Geschäftsmodell, dass Seven-One-Media-Geschäftsführer Thomas Port als "digitale Wegelagerei" bezeichnet, BVDW-Präsident Matthias Ehrlich als "Schutzgelderpressung".

Die OWM springt den Vermarktern bei: "Wir sprechen uns vehement gegen Geschäftsmodelle aus, bei denen Vermarktern und Kunden durch Einkauf in eine Whitelist die Möglichkeit geboten wird, das Blocken ihrer Werbung zu verhindern", sagt Schütz. Werbung sei für die meisten Publisher eine unverzichtbare Einnahmequelle. "Nur durch Werbeeinnahmen lässt sich Qualitätsjournalismus auch künftig finanzieren", so Schütz.
Die Klage von Axel Springer ist eines von vier anhängigen Verfahren. Pro Sieben Sat 1 und RTL/IP klagen in München. Die erste Anhörung im Dezember dort verlief jedoch weit weniger hoffnungsvoll für die Publisher. Der Zeit Verlag wiederum klagt in Hamburg. pap



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