Pro Sieben Sat 1 und RTL Interactive hatten Eyeo getrennt verklagt. Eyeos Adblocker Adblock Plus unterdrückt Werbung auf Internetseiten und schränkt dabei die Monetarisierungsmöglichkeiten der Vermarkter deutlich ein. Die Vermarkter gehen von einem dreistelligen Millionen-Euro-Schaden aus, der daraus entsteht, dass nicht ausgespielte Werbung auch nicht abgerechnet werden kann.
Pro Sieben Sat 1 hatte in der Klage auf einen ganzen Strauß von Argumenten gesetzt und Eyeo wegen Verletzung des Wettbewerbs-, Urheber- und Kartellrechts verklagt. Bei der Verkündigung, dass die Klage abgewiesen wird, hatte das Gericht laut Teilnehmern nur kurze Begründungen parat: Das Wettbewerbsrecht greife nicht, weil es kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Eyeo und Pro Sieben Sat 1 beziehungsweise dem Werbevermarkter Seven-One Media gebe.
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Etappensieg für Eyeo
Adblock Plus setzt sich vor Gericht gegen Zeit Online und Handelsblatt durch
Der umstrittene Werbeblocker Adblock Plus hat sich vor dem Landgericht Hamburg gegen "Zeit Online" und "Handelsblatt.com" durchgesetzt. Aus dem Schneider ist die Betreiberfirma Eyeo nun allerdings nicht.
Das Urheberrecht sei nicht anzuwenden, weil die User entscheiden, Adblock Plus auf ihren Seiten zu installieren, nicht Eyeo. Und das Kartellrecht treffe nicht zu, weil es keinen direkten Wettbewerb gebe und Adblock Plus den Markt auch nicht beherrsche.
„Wir werden daher die Berufungsaussichten und weitere rechtliche Schritte gegen Eyeo prüfen.“
Thomas Port
Thomas Port, Geschäftsführer Seven-One Media
Die ausführliche Begründung soll den TV-Konzernen im Laufe des Tages zugehen. Dann wollen sie entscheiden, wie es weitergehen soll. Pro Sieben Sat 1 sieht weiterhin einen "urheber- und kartellrechtlichen wettbewerbswidrigen Angriff auf die Medienvielfalt und Pressefreiheit". "Wir werden daher die Berufungsaussichten und weitere rechtliche Schritte gegen Eyeo prüfen", sagt
Thomas Port, Geschäftsführer
Seven-One Media.
Spannend wird nun, wie die übrigen Verfahren beschieden werden.
Axel Springer verklagt Eyeo vor dem Landgericht Köln. Dieses hatte das umstrittene Whitelisting von Eyeo in einer ersten Anhörung als "in hohem Maße bedenklich" eingestuft. Beim Whitelisting spielt Eyeo Werbung trotz eingeschaltetem Adblocker aus, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllt. Vermarkter ab einer bestimmten Größe müssen jedoch zusätzlich dafür zahlen, dass ihre Werbung gezeigt wird. Auf diesen Zahlungen basiert das Geschäftsmodell von Adblock Plus.
Ebenfalls offen ist das Verfahren der
"Süddeutschen Zeitung", das ebenfalls vor dem Landgericht München verhandelt wird.
pap