Die Klage wird in München eingereicht. Vor dem dortigen Landgericht sind auch schon die beiden Verfahren von
Pro Sieben Sat 1 und
RTL Interactive / IP Deutschland gegen Eyeo anhängig. Ebenfalls gegen Eyeo klagen der
Zeit Verlag vor dem Hamburger Landgericht und
Axel Springer vor dem Landgericht Köln.
Mit welcher Begründung die "Süddeutsche" klagen wird, sagte Vogel nicht. Pro Sieben Sat 1 stützt sich in seiner Klage nicht nur auf das Wettbewerbsrecht, sondern auch auf Urheberrecht und Kartellrecht. Bei der ersten Anhörung im Dezember im Münchner Verfahren hatte sich die vorsitzende Richterin jedoch skeptisch gezeigt bei der Frage, ob eine Marktbeherrschung vorliege. Auch das umstrittene Whitelisting von Adblock Plus sah sie per se nicht kritisch. Der nächste Verhandlungstermin ist im April.
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Auch Axel Springer geht gerichtlich gegen Eyeo vor
Nach IP Deutschland und Seven-One Media erhebt auch Axel Springer Klage gegen den Adblock-Plus-Betreiber Eyeo. "Wir haben Klage gegen Eyeo eingereicht. Zu laufenden Verfahren äußern wir uns jedoch grundsätzlich nicht", so eine Sprecherin gegenüber HORIZONT. Damit vergrößert sich der Kreis derer, die versuchen auf rechtlichem Weg gegen Eyeo vorzugehen.
Anders werteten die Richter des Kölner Landgerichts nun die wettbewerbsrechtliche Lage, auf die sich
Axel Springer in seiner Klage konzentriert. In der ersten Anhörung am Dienstag dieser Woche attestierte das Gericht durchaus ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Eyeo und Axel Springer. Das "Blacklisting", also die Ausblendung der Werbung, sei nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts wohl nicht generell unzulässig.
Das Whitelisting sei aber "in hohem Maße bedenklich". Dabei wird die Werbung von Firmen, deren Werbung bestimmte Kriterien erfüllt, trotz Adblocker ausgespielt. Größere Unternehmen müssen für das Whitelisting jedoch bezahlen. Auf diesen Einnahmen fußt auch das Geschäftsmodell von Adblock Plus. Auch der Kundenverband
OWM hatte das Whitelisting heute scharf kritisiert.
pap