Der sogenannte
Dreistufentest für die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgeschrieben. Das Testverfahren soll unter anderem sicherstellen, dass die Internetaktivitäten von ARD und ZDF dem gesetzlichen Auftrag entsprechen und in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass ARD und ZDF mit gebührenfinanzierten Angeboten redaktionellen Websites von privaten Anbietern wie Verlagen unnötig Konkurrenz machen.
Die Verleger stören sich vor allem daran, dass die Dreistufentests durch die eigenen Gremien der Öffentlich-Rechtlichen überwacht werden. Bei der ARD überwachen die
Rundfunkräte das Verfahren, beim ZDF der
Fernsehrat. ARD und ZDF hatten durch den Dreistufentest Tausende von Dokumente im Internet löschen müssen. Zudem gelten strenge Regeln für die Verweildauer von Bewegtbildangeboten im Internet. Die ARD ist sich daher sicher, "dass die derzeit vorhandenen Telemedienangebote der ARD auf keinem der in Betracht kommenden Märkte zu nennenswerten Marktstörungen führen".
dh