Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert die Entscheidung des Europäischen Parlaments für ein Tabakwerbeverbot in Pressemedien aufs heftigste. Es sei nicht nachvollziehbar, dass legal hergestellte und legal verkaufte Produkte nicht beworben werden dürfen, erklärte der Verband offiziell. Die Entscheidung sei ein Schlag gegen die Pressevielfalt und gegen die Kommunikationsfreiheit in Europa.
Tabakwerbeverbot rückt näher Das
Europaparlament hat sich überraschend für ein umfassendes Verbot der Tabakwerbung in der EU ab 2005 ausgesprochen. Die Abgeordneten billigten in erster Lesung einen weitreichenden Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission. Nach einem weitaus milderen Vorschlag im Rechtsausschuss der EU, der die Printmedien ausklammerte, hieß es zunächst, dass dem strengen Werbeverbot-Vorschlag von Gesundheitskommissar
David Byrne mit einem Kompromiss begegnet werde.
Der Entwurf sieht vor, die Werbung für Tabakprodukte aus Zeitungen und Zeitschriften, Radio und dem Internet zu verbannen. Verboten werden soll auch die Sponsor-Werbung von Tabakkonzernen bei Sportveranstaltungen, sofern diese über die Landesgrenzen hinaus vom Fernsehen übertragen werden. Nur Werbung, die an einen Standort gebunden ist, wie im Kino oder auf Plakatwänden, soll noch erlaubt sein.
Gegen den Entwurf stimmten zahlreiche deutsche Abgeordnete. Die Parlamentarier begründen dies damit, dass nur ein verschwindend kleiner Teil von Zeitungen und Zeitschriften im Ausland verkauft werde. Somit habe die EU-Kommission keine Befugnis für ein Verbot. Der geplanten Richtlinie müssen nun im Dezember die Gesundheitsminister und im Frühjahr der Ministerrat zustimmen.