Der vom
ZDF-Fernsehrat durchgeführte Drei-Stufen-Test entspricht den im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Vorgaben. Die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein hat die Veröffentlichung der Telemedienkonzepte genehmigt.
"Mit dieser Entscheidung ist der fristgerecht abgeschlossene Drei-Stufen-Test für die Online-Angebote des ZDF sowie für
3Sat und
Phoenix erfolgreich geprüft worden. Die Rechtsaufsicht hat bestätigt, dass der Fernsehrat beim Drei-Stufen-Test sauber gearbeitet hat", sagt
Ruprecht Polenz, Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates.
Bereits am 25. Juni 2010 hatte der Fernsehrat des ZDF den gesetzlich vorgegebenen Drei-Stufen-Test abgeschlossen. Nun führte die zuständige Staatskanzlei die erforderliche rechtsaufsichtliche Prüfung der Unterlagen durch.
Beim Drei-Stufen-Test wird geprüft, ob ein Telemedienangebot, beispielsweise eine Website, den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und ob es einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb und zur Meinungsbildung leistet. Außerdem wird der Aufwand untersucht, der für die Erbringung des Angebotes vorgesehen ist.
hor