Das hat die Niedersächsische Staatskanzlei bestätigt, die zur Zeit die Rechtsaufsicht über das ZDF führt. Nach Ansicht der Staatskanzlei sind vor allem Beratung und Koordinierung von Kommunikationskonzepten auch durch öffentlich-rechtliche Tochtergesellschaften grundsätzlich zulässig. Erst vor wenigen Tagen wollte der VPRT dem ZDF eine Betätigung im Business-TV-Bereich untersagen lassen.