Werbezeiten-Verfahren gegen Sat 1 eingestellt

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Die Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter in Rheinland-Pfalz (LPR) hat drei Verfahren gegen Sat 1 wegen Überschreitung der Werbemengen im November letzten Jahres eingestellt. Während in einem Fall die LPR eine Sat-1-Programmankündigung mit auf die Werbezeit angerechnet hatte, wurden die anderen Verfahren wegen nur geringfügiger Überschreitung der zulässigen Werbezeit eingestellt. Gesetzlich sind maximal 12 Minuten Werbung pro Stunde erlaubt. Nicht ganz so glimpflich kam Sat 1 bei der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunkwesen (ULR) davon. Die ULR erkannte einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot im Sat-1-Regionalprogramm "Rat & Tat". Einstimmig wurde eine Aufsichtsmaßnahme beschlossen. Für den Fall weiterer Rechtsverletzungen droht ein befristeter Entzug der Zulassung für bis zu sechs Monate.



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