Werberichtlinien für Ballungsraum-TV gelockert

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Kaum ist der vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch vom letzten Landesparlament befürwortet, steht schon die Verabschiedung des nachfolgenden durch die Ministerpräsidenten an. Diese segneten im fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Rundfunkgebührenerhöhung ab, zudem soll den Öffentlich-Rechtlichen Sponsoring auch nach 20 Uhr erlaubt bleiben und die digitalen terrestrischen Frequenzen im Verhältnis 50:50 Prozent auf die Öffentlich-Rechtlichen und die Privaten verteilt werden. Im Gegenzug werden Werbung im Teletext von ARD und ZDF verboten und die Werberichtlinien bei lokalen und regionalen TV-Veranstaltern deutlich gelockert. Hier darf künftig über den ganzen Tag hinweg geworben werden, auch die Abstandsregelung entfällt. VPRT-Präsident Jürgen Doetz kritisiert den aktuellen Entwurf als eine die Öffentlich-Rechtlichen bevorzugende Schieflage, begrüßt aber die zusätzliche Beschlussfassung, eine Reform- kommission auf Länderebene einzusetzen, die eine neue Medienordnung erarbeiten soll. Seine Hoffnung: Der sechste Rundfunkstaatsvertrag, der bereits in Aussicht ist, könnte der letzte sein. Der ARD-Vorsitzende Peter Voß bewertete die Entscheidungen als "konstruktiven Kompromiss", der der ARD für die nächsten vier Jahre Planungssicherheit verschaffe. Im Online- Bereich sei das Thema Werbung nicht auf Dauer vom Tisch. Mittelfristig, so Voß, könne diese Frage von existenzieller Bedeutung für den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein.
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