Warner Bros. und die Autorin der Harry-Potter-Bücher, Joanne K. Rowling, haben beim Landgericht Hamburg gegen den Verlag an der Ruhr Anklage wegen der Verletzung von Urheberrechten eingereicht. Dieser habe ohne Erlaubnis drei Bücher veröffentlicht, die auf Charakteren und der Geschichte der Harry-Potter-Bücher aufbauen. Vor der Klageerhebung hatte Warner Bros. einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Kammergericht Berlin eingereicht. Im Verlauf des Verfahrens hatte das Gericht es aber abgelehnt, über die Urheberrechtsproblematik zu entscheiden, da es Grundsatzfragen des Urheberrechts berührt sah, über die nur der Bundesgerichtshof entscheiden könne.
Die fraglichen Bücher des Verlags an der Ruhr enthielten Kreuzworträtsel, Frage- und Antwortspiele und so genannte "Character Cards". Der Verlag berief sich bei der Verwendung der Harry-Potter-Motive darauf, dass es sich um reine Schulbücher handelte, die unter den Tatbestand der "freien Benutzung" fielen. Daher sei keine Erlaubnis vonseiten der Rechteinhaber notwendig gewesen. Anwalt Wilhelm Nordemann, der Warner Bros. und die Autorin vertritt, sieht in den Büchern allerdings "abhängige Bearbeitungen", die nicht unter das Schulbuchprivileg fallen. Warner Bros. betonte, dass es dem Verlag lediglich darum gehe, Rechtsverletzungen zu unterbinden. Man wolle bestimmt nicht verhindern, dass sich Kinder und Schulen mit Harry Potter beschäftigen.