Wall setzt sich vor Gericht durch

Teilen
Der zwischen der Stadt Reutlingen und dem Wall Konzern geschlossene Vertrag über Außenwerbung ist rechtskräftig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Mannheim im Rechtsstreit mit der Deutsche Städte Medien (DSM). Die DSM hatte versucht, ihren Anspruch auf Ausübung des so genannten Vorpachtrechts geltend zu machen und so in den Werbenutzungsvertrag einzusteigen.

Die Stadt Reutlingen hatte Ende.1998 ihren Vertrag für Außenwerbung neu ausgeschrieben und ließ über eine Produktpräsentation auf dem Marktplatz die Einreichungen der Wettbewerber prüfen. Anschließend entschied sich die Stadt für die patentierten Stadtmöblierungsprodukte von Wall. Da die DSM aufgrund das Patentschutzes nicht die gleiche Designlinie anbieten kann, kann sie sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Ausübung des Vorpachtrechts berufen. mh



stats