Wall erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Ströer

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Das Kölner Außenwerbe-Unternehmen Ströer darf nicht länger behaupten, dass es Marktführer für Stadtmöblierung ist. Dies setzte der Berliner Konkurrent Wall beim Landgericht Köln am 14. Juni durch. Bei einer Vertragsstrafe von 250.000 Euro ist dem verurteilten Unternehmen weiterhin die Aussage untersagt, dass es nach Übernahme der Deutsche Städte Medien (DSM) in allen wesentlichen Segmenten des Out-of-Home-Marktes mit Abstand die Nummer eins und als einziger Außenwerber dazu in der Lage ist, bundesweite Kampagnen anzubieten. Darüberhinaus darf Ströer sich auch nicht als führender Anbieter kleinerer Formate - wie beispielsweise Citylight Plakate (CL) - bezeichnen. is



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