Vermögensverwalter verklagt "Handelsblatt" auf Schadensersatz in Millionenhöhe

"Handelsblatt"-Chefredakteur Gabor Steingart
"Handelsblatt"-Chefredakteur Gabor Steingart
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Das könnte teuer werden: Der Ex-Bankier und Vermögensberater August Baron von Finck hat das "Handelsblatt" auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Der Chef der VM Vermögens-Management sieht sich durch die Wirtschaftszeitung verleumdet und verlangt für den entstandenen immateriellen und materiellen Schaden die rekordverdächtige Summe von 15,25 Millionen Euro.

Was war passiert? Das "Handelsblatt" hatte am 17. Oktober über eine Razzia in den Räumlichkeiten von Fincks Firma VM Vermögens-Management in Düsseldorf, München und Stuttgart berichtet. Bei der Durchsuchung ging es um den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Illustriert war der Artikel mit der Überschrift "Razzia bei Baron von Finck" mit einem Foto eines Privathauses des Barons in der Schweiz. Im dem Beitrag hieß es unter anderem, die "Spitze des deutschen Geldadels" stecke "tief drin im Sumpf". Von Finck sei das erste prominente Opfer der Ermittlungen, die durch den Aufkauf einer CD mit Bankdaten durch das Land Nordrhein-Westfalen in Bedrängnis gerate.

Von Fincks Anwalt hat nun vor dem Hamburger Landgericht Klage gegen das "Handelsblatt" und deren Chefredakteur Gabor Steingart eingereicht, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Neben den Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 16,25 Millionen Euro macht von Finck zudem Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf geltend. Von Finks Anwalt sieht in dem Beitrag und seiner Aufmachung laut Klageschrift "entschädigungswürdige schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen".

Beim "Handelsblatt" ist die Klageschrift nach Auskunft eines Sprechers bislang nicht eingegangen. Bereits am 17. Oktober hatte von Finks Anwalt die Zeitung aufgefordert, falsche Tatsachenbehauptungen zu unterlassen und Schadensersatzansprüche grundsätzlich anzuerkennen. Das "Handelsblatt" brachte am folgenden Tag zwar eine Klarstellung, die Schadensersatzansprüche hat der Verlag allerdings abgelehnt. Ob die nun eingereichte Klage vom Landgericht Hamburg zugelassen wird, ist noch nicht klar. dh
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