Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einen Erlaubnisantrag für den Erwerb des Berliner Verlags ("Berliner Zeitung") stellen. Das Bundeskartellamt hatte vor kurzem den Kauf untersagt, da die Verlagsgruppe bereits mit dem "Tagesspiegel" in der Bundeshauptstadt vertreten ist. Holtzbrinck dagegen bezeichnet die Untersagungsverfügung des Kartellamts als "unzutreffende Würdigung der faktischen Verhältnisse und rechtlich fehlerhaft". Es seien weder die durch die Wiedervereinigung und die intermediale Konkurrenz bedingte Sondersituation des Berliner Marktes noch die Dominanz des Axel-Springer-Verlags mit einem Anzeigenmarktanteil von 55 Prozent berücksichtigt worden. Sollte Superminister Wolfgang Clement dem Antrag nicht zustimmen, will die Verlagsgruppe notfalls eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.